Berliner Mietspiegel 2019 veröffentlicht


Berlin, 13. Mai 2019. Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat heute den Berliner Mietspiegel 2019 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Er wird alle zwei Jahre durch die Arbeitsgruppe Mietspiegel unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellt. Der Mietspiegel gilt in Berlin für rund 1,4 Millionen Wohnungen.


In der Arbeitsgruppe Mietspiegel sind jeweils drei Mieter- und drei Vermieterverbände vertreten. Der Mietspiegel 2019 wurde – erstmals seit 2013 – wieder von allen Verbänden der Arbeitsgruppe anerkannt. Senatorin Katrin Lompscher: „Ich danke allen, die durch die Bereitstellung von Miet- und Ausstattungsdaten für ihre Wohnung die Erstellung des Mietspiegels und der Betriebskostenübersicht möglich gemacht haben. Besonders freut mich, dass diesmal alle an der Erstellung Beteiligten dem neuen Berliner Mietspiegel zugestimmt haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Verbindlichkeit des Mietspiegels.“ Die Senatorin verband den Dank zugleich mit deutlichen Worten an die Deutsche Wohnen. „Als größter privater Vermieter Berlins haben Sie eine besondere Verantwortung. Machen Sie der Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt endlich ein Ende und erkennen Sie den Mietspiegel vorbehaltlos an.“

 

Die gewichtete Durchschnittsmiete nettokalt liegt laut Berliner Mietspiegel 2019 bei 6,72 €/m² monatlich. Im Vergleich zum Mietspiegel 2017 mit 6,39 €/m² entspricht dies einer Erhöhung um rund 2,5 Prozent jährlich bzw. rd. 17 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Mietanstieg ist damit im Vergleich zu 2017 deutlich von 4,6 Prozent auf 2,5 Prozent zurückgegangen. Auch insgesamt fällt die Steigerungsrate mit 2,5 Prozent niedriger aus, als in den vergangenen Jahren. Seit 2000 stiegen die Mieten in Berlin im Durchschnitt um 2,8 Prozent pro Jahr.

 

Senatorin Katrin Lompscher: „Der Mietanstieg hat sich in den vergangenen zwei Jahren abgeflacht. Das ist kein Grund zur Entwarnung, aber ein deutliches Zeichen dafür, dass die mietenstabilisierenden Maßnahmen des Landes Berlins Wirkung zeigen. So begrenzt die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften den Mietenanstieg in deren Beständen konsequent auf zwei Prozent pro Jahr. Durch Neubau und Ankäufe sorgen wir dafür, dass diese Bestände kontinuierlich wachsen. Auch die Anzahl der Milieuschutzgebiete wird stetig erhöht. Aktuell sind so in 57 Milieuschutzgebiete berlinweit über 873.020 Menschen in 460.000 Wohnungen besser vor Luxusmodernisierungen und den damit verbundenen Mietsteigerungen geschützt.“

 

Eine entscheidende Neuerung und qualitative Verbesserung des Berliner Mietspiegels 2019 gegenüber seinen Vorgängern ist die veränderte Einstufung der Wohnlagen durch ein statistisches Verfahren. Statt wie bisher auf Änderungsantrag, wurde die Wohnlagen in Berlin flächendeckend nach objektiven Kriterien analysiert und entsprechend eingeteilt. Senatorin Katrin Lompscher: „Die neue Erhebungsmethode auf wissenschaftlicher Grundlage erhöht die Qualität signifikant und stärkt gleichzeitig die Gerichtsfestigkeit. Dies schafft Klarheit und Sicherheit für die Zukunft.“

 

Der Mietspiegel ist seit rund 30 Jahren eines der wichtigsten Instrumente, um die unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern zu befrieden. Fortwährende Angriffe auf seine Gültigkeit und eine uneinheitliche Rechtsprechung der Amts- und Landesgerichte sorgen jedoch für Verunsicherung unter den Mieterinnen und Mietern. Senatorin Katrin Lompscher fordert daher die Bundesregierung auf, einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. „Wenn der Mietspiegel seine befriedende Funktion nicht verlieren soll muss die Bundesregierung endlich handeln. Die Datenbasis für die Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel muss erweitert werden. Zukünftig sollen alle Mietänderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn Jahre – und nicht wie bisher der letzten vier Jahre – zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Die Anforderungen an die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels müssen endlich klar und einheitlich geregelt werden, so dass künftig nur noch qualifizierte Mietspiegel angewandt und keine Vergleichsgutachten mehr herangezogen werden dürfen.“

 

Mit den Erhebungen zum Mietspiegel wurden, wie auch in den Vormietspiegeln, Angaben über die einzelnen Betriebskostenpositionen (Abrechnungen des Jahres 2017) erfragt und ausgewertet. Die daraus entwickelte Betriebskostenübersicht bildet ab, was in Berlin an Kosten für Wasser, Straßenreinigung, Gartenpflege, Heizung etc. in der Regel abgerechnet wird. Damit wird eine wichtige Orientierung für alle Mieterhaushalte sowie Vermieterinnen und Vermieter gegeben.

 

Service und Informationen zum Mietspiegel 2019
Der Berliner Mietspiegel 2019, einschließlich des Straßenverzeichnisses, wird am Montag, den 13. Mai, im Berliner Amtsblatt veröffentlicht. Zudem werden in den darauf folgenden Tagen Broschüren mit dem Mietspiegel sowie der Betriebskostenübersicht u.a. an alle Bezirke und die beteiligten Mieter- und Vermieterverbände kostenlos verteilt. Die Broschüre ist außerdem in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Standort Württembergische Str. 6 kostenfrei erhältlich.

 

Der Mietspiegel 2019 und der Mietspiegel-Abfrageservice sind ab sofort auch im Internet
abrufbar unter www.berlin.de/mietspiegel.

 

Fragen zum Mietspiegel werden über das „Servicetelefon Miete“ unter der Telefonnummer
(030) 90 139 4777 beantwortet.

 

 

Ansprechpartner

Visitenkarte Thorsten Hühn


Thorsten Hühn
thorsten.huehn@fub.iges.com
(040) 28 08 10-17

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